Raumnutzungsanalyse (RNA)

Liegt ein Brutplatz einer kollisionsgefährdeten Art – etwa des Rotmilans – im zentralen Prüfbereich Ihrer geplanten Windenergieanlagen, vermutet das Gesetz ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Raumnutzungsanalyse (RNA) ist das fachliche Instrument, mit dem diese Vermutung im Einzelfall überprüft und – bei entsprechendem Befund – widerlegt werden kann (§ 45b Abs. 3 BNatSchG). Sie beantwortet die Frage, wie intensiv der Gefahrenbereich der Anlagen tatsächlich beflogen wird. Wir führen RNAs methodensicher durch und vertreten die Ergebnisse gegenüber Behörden und – wenn nötig – vor Gericht.

Wann eine RNA sinnvoll ist – und wann nicht

Die RNA ist aufwendig: Sie erfordert über die Brutsaison verteilte Beobachtungsdurchgänge mit festen Protokollen und parallelen Beobachterpositionen. Sinnvoll ist sie dort, wo ein Standort im zentralen Prüfbereich sonst verloren ginge oder nur mit weitreichenden Abschaltungen betrieben werden könnte – dann kann sie den entscheidenden Unterschied zwischen Aufgabe und Genehmigung des Standorts machen. Wo die Vermutungslage günstiger ist, reicht oft die Habitatpotentialanalyse (HPA), um attraktive Nahrungshabitate und Flugkorridore zu bewerten. Welche Strategie trägt, klären wir vorab ehrlich – eine RNA, die absehbar nichts widerlegt, verkauft Ihnen bei uns niemand.

Methodik nach anerkanntem Standard

  • Beobachtung von festen, abgestimmten Punkten mit vollständiger Abdeckung des Gefahrenbereichs
  • Erfassungsumfang nach den Vorgaben des § 45b BNatSchG bzw. der einschlägigen Fachkonventionen (Beobachtungsstunden, Verteilung über die Brutphasen, Witterungsfenster)
  • Digitale Flugwegdigitalisierung in Echtzeit inkl. Höhenklassen
  • Auswertung der Raumnutzung im Gefahrenbereich (Aufenthaltsanteile, Flugaktivität) nach den anerkannten Bewertungsmaßstäben
  • Gutachterliche Einordnung: Widerlegung der Signifikanzvermutung oder Herleitung wirksamer Schutzmaßnahmen

Typische Zielarten

Im Nordosten Deutschlands sind es vor allem Rotmilan, Seeadler, Schreiadler, Wiesenweihe und Rohrweihe, für die Raumnutzungsanalysen verlangt werden; hinzu kommen je nach Region Schwarzmilan, Baumfalke oder Weißstorch. Die artspezifischen Anforderungen unterscheiden sich erheblich – von der Zahl der Beobachtungsstunden bis zur Frage, ob eine RNA überhaupt zugelassen ist. Wir kennen die Anforderungen der Bundesländer und stimmen das Untersuchungsdesign vor Beginn mit der zuständigen Behörde ab, damit die Ergebnisse später nicht an Formalien scheitern.

Vom Ergebnis zur Genehmigung

Zeigt die RNA eine geringe Nutzung des Gefahrenbereichs, ist die Signifikanzvermutung widerlegt – die Anlage kann ohne artbezogene Betriebsbeschränkung genehmigt werden. Zeigt sie relevante Aktivität, leiten wir daraus passgenaue Schutzmaßnahmen ab: phänologiegesteuerte Abschaltungen (z. B. zur Mahd), Attraktionsminderung im Mastfußbereich oder Ablenkflächen. Beides fließt in die saP ein und wird dort rechtlich bewertet. So oder so: Sie wissen nach der RNA, woran Sie sind – mit Daten, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine RNA?
Die Feldarbeit umfasst eine Brutsaison (etwa März bis August, artabhängig). Mit Auswertung und Bericht sollten Sie insgesamt ein knappes Jahr einplanen – ein Grund mehr, früh zu beauftragen.

Kann eine RNA auch im Genehmigungsverfahren nachgefordert werden?
Ja, wenn Horstfunde oder Einwendungen neue Betroffenheiten aufzeigen. Dann kommt es auf Reaktionsgeschwindigkeit an: Je früher wir einsteigen, desto eher retten wir die laufende Saison.

Was kostet eine RNA?
Maßgeblich sind Beobachtungsumfang und Beobachterzahl, die sich aus Art und Gebietskulisse ergeben. Nach Sichtung von Horstlage und Anlagenlayout erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot.

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Wir bewerten Horstlage und Layout und sagen Ihnen, ob eine RNA Ihren Standort retten kann.