UVP-Vorprüfung, LBP & FFH-VP

Neben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verlangt das Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarprojekte weitere naturschutzfachliche Unterlagen. Wir erstellen die UVP-Vorprüfung, den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) – aufeinander abgestimmt, aus denselben Datengrundlagen und ohne Reibungsverluste zwischen mehreren Büros.

UVP-Vorprüfung: die Weiche im Verfahren

Ob Ihr Vorhaben eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, entscheidet die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung nach dem UVPG – bei Windparks abhängig von der Anlagenzahl, bei Solarparks häufig über die Bauleitplanung gesteuert. Die Vorprüfung ist eine überschlägige, aber begründungspflichtige Prüfung aller Schutzgüter. Wir erstellen sie kompakt und entscheidungsreif: Eine saubere Vorprüfung, die nachvollziehbar keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten lässt, erspart Ihnen ein ganzes UVP-Verfahren – eine schlampige provoziert genau das Gegenteil.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Der LBP arbeitet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG) ab: Er bilanziert die Eingriffe in Natur und Landschaft (Biotope, Boden, Landschaftsbild) und legt Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fest – bei Windenergie einschließlich des Umgangs mit dem Landschaftsbild und ggf. Ersatzgeld, bei Solarparks eng verzahnt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Wir erstellen LBPs mit realistisch umsetzbaren Maßnahmen und stimmen die Kompensationsbilanz nach dem jeweiligen Landesmodell mit der Behörde ab. Biotoptypenkartierungen führen wir selbst durch – Referenz: unsere Biotoptypenkartierung für die Stadt Hemmingen.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Liegt Ihr Vorhaben in der Nähe eines Natura-2000-Gebiets, ist die Verträglichkeit mit dessen Erhaltungszielen zu prüfen (§ 34 BNatSchG). Meist genügt eine FFH-Vorprüfung, die erhebliche Beeinträchtigungen offensichtlich ausschließt; wo das nicht gelingt, führen wir die vollständige FFH-VP mit vertiefter Wirkungsprognose. Entscheidend ist die saubere Herleitung über die maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele des Gebiets – hier zahlt sich aus, dass Datenerhebung und Bewertung bei uns aus einer Hand kommen.

Alles aus einer Hand – Ihr Vorteil im Verfahren

  • Eine Datengrundlage für alle Unterlagen: Kartierungen werden mehrfach verwertet statt mehrfach bezahlt
  • Konsistenz zwischen saP, LBP, UVP-Unterlagen und FFH-VP – keine Widersprüche, an denen sich Einwender aufhängen können
  • Ein Ansprechpartner für alle naturschutzfachlichen Behördenrückfragen bis zum Bescheid

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Wir schnüren das passende Unterlagenpaket für Ihr Verfahren – abgestimmt auf Behörde und Zeitplan.