Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist das Herzstück der artenschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen: Sie prüft Vorhaben systematisch auf die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG – Tötung und Verletzung, erhebliche Störung sowie Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Wir erstellen saP-Gutachten für Windenergie- und Solarprojekte, die den Prüfmaßstäben der Genehmigungsbehörden und der aktuellen Rechtsprechung standhalten – klar aufgebaut, auf die entscheidungserheblichen Arten fokussiert und mit einem Maßnahmenkonzept, das Ihr Vorhaben genehmigungsfähig macht.
Die Prüfschritte der saP
- Relevanzprüfung: Welche europäisch geschützten Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten) kommen im Wirkraum vor oder sind potenziell betroffen?
- Bestandserfassung: Kartierung der relevanten Artengruppen nach anerkannten Methodenstandards – die Datengrundlage entscheidet über die Belastbarkeit der gesamten Prüfung.
- Konfliktanalyse: Wirkfaktorenbezogene Prüfung der Verbotstatbestände, bei Windenergie einschließlich der Signifikanzprüfung nach § 45b BNatSchG mit den Abstandskriterien der Anlage 1 (Nah-, zentraler und erweiterter Prüfbereich).
- Maßnahmenkonzeption: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenregelung, Abschaltzeiten, Attraktionsminderung) sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) zur Sicherung der ökologischen Funktion.
- Ausnahmeprüfung: Wo Verbote nicht vermeidbar sind, prüfen wir die Voraussetzungen der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG – für die Windenergie erleichtert durch das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG.
§ 45b BNatSchG: Standardisierung nutzen, Spielräume kennen
Für Windenergieanlagen an Land hat der Gesetzgeber die Signifikanzbewertung für kollisionsgefährdete Brutvogelarten standardisiert: Anlage 1 zum BNatSchG definiert artspezifische Abstände, innerhalb derer eine signifikante Risikoerhöhung vermutet oder widerlegt werden kann. Richtig angewendet, schafft das Planungssicherheit – falsch angewendet, verschenkt es Standorte. Wir kennen die Bewertungspraxis der Behörden und setzen die Instrumente gezielt ein: von der Habitatpotentialanalyse über die Raumnutzungsanalyse bis zur fachlichen Herleitung von Schutzmaßnahmen, deren Wirksamkeit anerkannt ist.
Was Sie von uns bekommen
- saP-Fachbeitrag als vollständige, zitierfähige Genehmigungsunterlage (BImSchG-Verfahren, Bauleitplanung, Baugenehmigung)
- Signifikanzprüfung nach § 45b BNatSchG inkl. kartografischer Darstellung der Prüfbereiche
- Maßnahmenblätter für Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen inkl. Wirksamkeitsbegründung
- Abstimmung mit Genehmigungs- und Naturschutzbehörde bis zum Bescheid
- Auf Wunsch: Unterstützung bei der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und im Widerspruchs-/Klagefall
Typischer Zeitrahmen
Liegen belastbare Kartierdaten vor, erstellen wir den saP-Fachbeitrag in der Regel innerhalb weniger Wochen. Müssen Daten neu erhoben werden, bestimmt die Kartiersaison den Takt: Brutvogelerfassungen laufen etwa von März bis Juli, Fledermauserfassungen von April bis Oktober. Unser Rat: Beauftragen Sie die saP zusammen mit den Erfassungen im Winterhalbjahr – dann geht keine Saison verloren und die Unterlagen liegen zum geplanten Antragstermin vor. Wie der Gesamtablauf aussieht, zeigen wir auf der Seite Artenschutzgutachten Windenergie.
Häufige Fragen zur saP
Brauche ich die saP auch für eine PV-Freiflächenanlage?
Ja, regelmäßig – insbesondere in der Bauleitplanung. Typische Prüfarten sind dort Zauneidechse, Brutvögel der Offenlandschaft und Amphibien. Mehr dazu auf unserer Seite Artenschutz Solarpark.
Worin unterscheidet sich die saP vom „Artenschutzgutachten“?
„Artenschutzgutachten“ ist der Überbegriff für die artenschutzfachlichen Unterlagen eines Vorhabens. Die saP ist das formale Prüfformat, in dem die Ergebnisse der Kartierungen rechtlich bewertet werden – sie ist damit der Teil, den die Genehmigungsbehörde unmittelbar ihrer Entscheidung zugrunde legt.
Was kostet eine saP?
Das hängt vom Artenspektrum, der Anlagenzahl und der vorhandenen Datenlage ab. Nach einem kurzen Screening nennen wir Ihnen ein festes Angebot – transparent nach Leistungsbausteinen aufgeschlüsselt.
saP-Gutachten anfragen
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