Belastbare Vogeldaten sind das Fundament jedes Windenergie- und Solarprojekts: Ohne methodenkonforme Brutvogelkartierung, Zug- und Rastvogelerfassung und Horstkartierung lässt sich keine artenschutzrechtliche Prüfung führen – und keine Genehmigung erreichen. Wir kartieren Avifauna für Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland: leitfadenkonform, digital dokumentiert und termingerecht zur Antragstellung ausgewertet.

Unsere avifaunistischen Leistungen
- Brutvogelkartierung (Revierkartierung nach Südbeck et al.), inkl. Wertgebietsanalyse
- Groß- und Greifvogelerfassung mit Horstkartierung und Besatzkontrollen
- Zug- und Rastvogelkartierung über die Zugperioden und das Winterhalbjahr
- Raumnutzungsanalysen (RNA) für kollisionsgefährdete Arten nach § 45b BNatSchG
- Habitatpotentialanalysen (HPA) als effizienter Prüfeinstieg
Brutvogelkartierung für Windpark und Solarpark
Die Revierkartierung erfolgt in mehreren Durchgängen über die Brutsaison (je nach Zielarten und Landesvorgabe etwa März bis Juli, inklusive Dämmerungs- und Nachtbegehungen für Eulen und Ziegenmelker). Kartiert wird nach den bundesweit anerkannten Methodenstandards; die Landesleitfäden – etwa die Vorgaben der Staatlichen Vogelschutzwarten oder der Tierökologischen Abstandskriterien („Helgoländer Papier“) – bestimmen Untersuchungsradien und Bewertungsmaßstäbe. Für Windenergievorhaben stehen die kollisionsgefährdeten und störungssensiblen Arten im Fokus, für PV-Freiflächenanlagen vor allem die Offenland-Brüter wie Feldlerche, Rebhuhn oder Kiebitz.
Horstkartierung & Besatzkontrollen
Die Horstkartierung im laubfreien Winterhalbjahr lokalisiert Groß- und Greifvogelhorste im Prüfbereich nach Anlage 1 zum § 45b BNatSchG; die anschließenden Besatzkontrollen im Frühjahr klären, welche Horste aktuell besetzt sind und von welcher Art. Beides zusammen entscheidet darüber, ob für Ihre Standorte die Signifikanzvermutung greift – und ob eine Raumnutzungsanalyse erforderlich wird oder vermieden werden kann.
Zug- und Rastvogelerfassung
An Standorten mit Bedeutung für den Vogelzug oder für rastende Arten (z. B. nordische Gänse und Schwäne, Kraniche, Kiebitzrast) erfassen wir das Zug- und Rastgeschehen über die relevanten Perioden. Ausgewertet werden Rastbestände, Flugkorridore und Höhenverteilungen – die Grundlage, um Störungs- und Kollisionsrisiken sachgerecht zu bewerten, statt sie pauschal unterstellt zu bekommen.
Digital erfasst, GIS-fertig geliefert
Wir kartieren vollständig digital: Jede Beobachtung wird georeferenziert erfasst, Flugbewegungen werden direkt im Feld digitalisiert. Sie erhalten neben dem Bericht auf Wunsch alle Geodaten (Shapefile/GeoPackage) für Ihre eigene Planung. Das beschleunigt die Layoutoptimierung – Anlagenstandorte lassen sich gegen die Befunde prüfen, bevor das Layout festgezurrt ist.
Häufige Fragen
Wann muss die Kartierung beauftragt werden?
Horstkartierungen laufen im Winter, Brutvogelkartierungen starten im März. Wer im Herbst beauftragt, bekommt die komplette Saison – wer im Mai anfragt, verliert im Zweifel ein Jahr. Wir planen rückwärts von Ihrem Antragstermin.
Wie alt dürfen Bestandsdaten sein?
Üblich ist eine Verwendbarkeit von etwa fünf Jahren, abhängig von Bundesland und Konstellation. Ältere Daten können oft durch gezielte Plausibilisierungskartierungen aktualisiert werden – das prüfen wir vor jeder Neuerfassung.
Kartieren Sie auch kurzfristig?
Innerhalb der laufenden Saison übernehmen wir Aufträge, solange die methodisch notwendigen Durchgänge noch erreichbar sind. Fragen Sie im Zweifel sofort an – wir sagen Ihnen ehrlich, was noch geht und was nicht.
Kartiersaison sichern
Nennen Sie uns Standort und Zeitplan – wir erstellen Ihnen ein leitfadenkonformes Erfassungskonzept mit Festpreis.
